Beitrags- und Gebührenordnung

 

gemäß Jahreshauptversammlung vom 19. März 2019

Mitgliedsbeiträge:

                                                                       seit 2020

        Erwachsene                                     €   100,00/Jahr 

        Kinder*                                               €    50,00/Jahr

        Familien**                                         €   200,00/Jahr 

        Schüler/Studenten***                  €    50,00/Jahr           

*           Kinder von 7 bis 18 Jahren, Kinder unter 7 Jahren sind beitragsfrei

**         Familien = 2 Erwachsene und 1 Kind von 7-18 Jahren, jedes weitere Kind € 50,- pro Jahr 

***       nur unter Vorlage entsprechender Ausweise (Schüler- bzw. Studentenausweis)
 

Rechnungsstellung:

Der Vereinsbeitrag ist zum Jahresbeginn in voller Höhe fällig und wird, bei vorliegender Einzugsermächtigung, im Laufe der ersten drei Monate eingezogen oder kann bis 31. Januar eines jeden Kalenderjahres auf das Vereinskonto eingezahlt bzw. bar bezahlt werden. Für einen fälligen Vereinsbeitrag, für den nach dem 31. Januar eine Rechnung erstellt werden muss, wird eine 
zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) Konto-Nr. 578283723

IBAN DE08 7605 0101 0578 2837 23 - BIC SSKNDE77XXX
 

Neuzugänge:

Für Neuzugänge während des laufenden Jahres erfolgt eine 1/4-jährliche Abgrenzung für die Beitragsbemessung. Beispiel: Bei Eintritt im April-Juni ist dann noch ein Vereinsbeitrag von 
€ 75,00 für das restliche laufende Kalenderjahr fällig (ab Juli € 50,00 usw.).
 

Zusatzgebühren:

Aufgrund des erheblichen Mehraufwands in der Verwaltung bei fehlender Einzugsermächtigung und fehlender freiwilliger Zahlung bis 31. Januar eines jeden Kalenderjahrs werden folgende Zusatzgebühren berechnet:

Bearbeitungsgebühr für Rechnungsstellung ohne Einzugsermächtigung: 5,00 €

Mahngebühren nach Zahlungserinnerung, pro Mahnung: 5,00 €


Kündigung:

Die Kündigungsfrist beträgt, gemäß Satzung § 3 Absatz II, 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind zulässig und werden rechtskräftig, sobald sie ebenfalls per E-Mail bestätigt wurden.

 

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